Beschäftigungsdauer
Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis? Ab 6-monatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses greift möglicherweise der Kündigungsschutz.
Wichtig: Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Je früher Sie prüfen lassen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
„Kündigungsschutz“ heißt nicht automatisch, dass jede Kündigung unwirksam ist – aber viele Kündigungen sind angreifbar: wegen Formfehlern, fehlenden Kündigungsgrundes, falscher Sozialauswahl oder unklarer Dokumentation. Wir prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, welche Ziele realistisch sind und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mainz und Umgebung, die eine Kündigung erhalten haben oder deren Kündigung unmittelbar bevorsteht. Wenn so ein Schreiben ins Haus flattert, ist das oft ein Schock – und viele fühlen sich zunächst überfordert, weil plötzlich alles gleichzeitig wichtig wirkt: Fristen, Gespräche mit dem Arbeitgeber, finanzielle Fragen und die Sorge, etwas „falsch“ zu machen.
Genau dafür ist diese Seite da: Sie gibt Ihnen eine klare erste Orientierung, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und worauf Sie achten sollten. Wichtig ist vor allem: Bewahren Sie Unterlagen wie Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag gut auf, notieren Sie das Datum des Zugangs und treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen unter Druck. In vielen Fällen lohnt es sich, die Kündigung fachlich prüfen zu lassen – nicht selten ergeben sich Ansatzpunkte, die man als Betroffener allein gar nicht erkennt.
Gerade bei Kündigungen ist es entscheidend, nicht nur „rechtlich“ zu schauen, sondern auch strategisch: Was ist Ihr Ziel, wie ist die Beweislage, wie verhandelt man sinnvoll – und wann ist ein schnelles Vorgehen nötig.
Ob eine Kündigung „einfach so“ möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen (z. B. personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt). Wir prüfen u. a. folgende Punkte:
Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis? Ab 6-monatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses greift möglicherweise der Kündigungsschutz.
Je nach Größe des Betriebes gelten unterschiedliche Voraussetzungen – das ist oft ein zentraler Hebel in der Prüfung.
Wir ordnen ein, ob der angegebene Grund trägt – oder ob Lücken, Widersprüche oder fehlende Nachweise bestehen.
Bei betriebsbedingter Kündigung ist zum Beispiel die Sozialauswahl häufig streitanfällig (Vergleichsgruppe, Kriterien, Dokumentation).
Viele Betroffene wollen wissen, was konkret passiert, wenn man gegen die Kündigung vorgeht. In der Praxis läuft es häufig so:
Wichtig: Es gibt nicht „den einen Standardweg“. Guter Kündigungsschutz bedeutet, dass juristische Bewertung und Verhandlungstaktik zusammenpassen – individuell, nachvollziehbar und mit klaren nächsten Schritten.
Viele suchen nach einer schnellen „Abfindungsgarantie“. Seriöser Kündigungsschutz bedeutet: keine Versprechen, sondern eine realistische Einschätzung anhand von Risiko, Beweislage, Verhandlungsposition und Ihren Zielen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Faktoren eine Rolle spielen und wie man unnötige Fehler vermeidet.
Viele Kündigungen sind nicht sauber begründet oder formal angreifbar – genau hier setzen wir mit der Prüfung an.
Wenn Sie die folgenden Dokumente parat haben, können wir Ihre Lage meist deutlich schneller bewerten:
Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei – wir sagen Ihnen transparent, ob und wie sich ein Vorgehen lohnt.
Schildern Sie kurz Ihre Situation, wir melden uns zeitnah zurück.
Im Kündigungsschutz geht es nicht nur um Paragraphen, sondern um Entscheidungen mit echten Folgen. Wir setzen deshalb auf eine klare, nachvollziehbare Vorgehensweise: Erst prüfen, dann bewerten, dann handeln – ohne unnötige Umwege.
Standort Mainz:
MAURER KOLLEGEN, Gleiwitzer Str. 5A, 55131 Mainz
E-Mail: recht@maurer-kollegen.de
Die Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang gerichtlich angegriffen werden. Ob Ausnahmen greifen, hängt vom Einzelfall ab – je früher Sie prüfen lassen, desto besser.
Das hängt vom Einzelfall ab (z. B. Freistellung, Weiterbeschäftigungsanspruch, Verhandlungsstrategie). Wir klären, was realistisch ist und wie Sie sich sinnvoll verhalten.
Nicht immer. Entscheidend sind rechtliche Chancen, Beweislage, Ihre Ziele und die wirtschaftliche/strategische Ausgangslage. Wir geben eine transparente Einschätzung, ob ein Vorgehen sinnvoll ist.
Eine Abfindung ist nicht garantiert. Ausschlaggebend sind die Aussichten, erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen zu können. Wir erklären Ihnen realistische Optionen und Risiken.
Sichern Sie Belege (Kündigungsschreiben, Zugangsdatum), sammeln Sie Unterlagen (Vertrag, Abmahnungen) und vermeiden Sie unüberlegte Kommunikation. Dann lassen Sie zeitnah prüfen, welche Schritte sinnvoll sind.
Ein Kündigung kann auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden.
Für den Kündigungsschutz ist die Probezeit nicht entscheidend, sondern dass das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat.
Am wichtigsten sind Kündigungsschreiben (mit Zugangsdatum) und Arbeitsvertrag. Abmahnungen, Zielvereinbarungen und relevanter Schriftverkehr helfen, die Chancen schneller und genauer zu bewerten.
Am schnellsten geht es telefonisch oder über die Rückrufanfrage per Formular. Bei laufenden Fristen priorisieren wir die Einschätzung entsprechend.
Die unverbindliche Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei – telefonisch oder per Formular. Danach besprechen wir transparent, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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